Service statt Software.
Die Erstellung von Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnung für beschäftigte Mitarbeiter*innen ist Pflichtbestandteil der Buchhaltung. Sie umfasst zahlreiche Schritte, die von diversen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften begleitet werden.
Die Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnung steht immer in Zusammenhang mit einer komplexen Abwicklung, diverser rechtlichen Vorgaben. Diese Vorgaben verändern sich ständig, was einen hohen zeitlichen Aufwand erzeugt.
Damit Sie sich auf Ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihnen diese Tätigkeit komplett abzunehmen.
Da wir uns nicht an den Verrechnungssatz halten müssen wie die Steuerberater, können wir Ihnen die Dienste deutlich günstiger anbieten.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, fordern Sie Ihr individuelles und unverbindliches Angebot an!